Anrufen … Zum Kontaktformular … E-Mail

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das erstellte Angebot gilt vier Wochen. Erst mit Eingang der unterschriebenen Auftragserteilung betrachtet Gullivers Bus GmbH den Auftrag als verbindlich. Der Mietvertrag entsteht erst durch die Auftragsbestätigung. Es gilt nur die Schriftform.

MIETZEIT
Maßgeblich ist die ausdrücklich vereinbarte Zeitangabe. Eine Verlängerung ist nur in Absprache mit dem Büro zulässig und muss rechtzeitig vereinbart werden.

MIETPREIS
Die Angebotspreise verstehen sich inkl. der gültigen Umsatzsteuerbeträge. Alle Nebenkosten, wie Gebühren für Straßenbenutzung (Maut), Visa, Fähren, Reiseleitungen und Vermittlungen, sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Sie sind grundsätzlich nicht im Angebotspreis enthalten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Kraftstoff- und Fahrerlohnkosten werden vom Vermieter übernommen und sind im Angebotspreis enthalten. Für die Rechnungsstellung sind die nach beendeter Fahrt gefahrenen Mehrkilometer, Verlängerungen der Mietzeit, zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen und im Angebot nicht berücksichtigte Kosten, wie zum Beispiel Parkplatzgebühren, etc. maßgebend.

BEZAHLUNG
Der im Angebot ermittelte Preis muss bis spätestens 10 Tage vor Abfahrt einem Konto von Gullivers Bus GmbH gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist per Verrechnungsscheck oder bar direkt bei Gullivers Bus GmbH zu bezahlen. Ist der Rechnungspreis höher als der Angebotspreis, ist die Differenz spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Für jede Rechnungsmahnung, bedingt durch Zahlungsverzug, werden € 5,-- berechnet. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen, in Höhe des gültigen Sollzinssatzes unseres Kreditinstitutes und Einziehungskosten erhoben. Bei Nichterhaltung der Anzahlung, des Angebotspreises ist die Gullivers Bus GmbH berechtigt, auch kurzfristig, vom Vertrag zurückzutreten. Für Reisebüros, Veranstalter usw. besteht auch die Möglichkeit des Einzugs per Lastschrift. Wir buchen dann erst nach Rechnungslegung den gesamten Fahrpreis ab.

LEISTUNG
Der Umfang ergibt sich aus dem Mietvertrag. Die Gullivers Bus GmbH ist berechtigt, im Fall einer Verhinderung eines Busses einen anderen Bus zu stellen, bzw. einen anderen Unternehmer mit der Busgestellung zu beauftragen.

FAHRER / LENKZEITEN / VERPFLEGUNG
Unsere gut ausgebildeten Fahrer halten sich streng an die Lenk- und Ruhezeiten. Die Sozialvorschriften für das überlassene Fahrpersonal müssen zu Ihrer eigenen Sicherheit eingehalten werden. Auskünfte über die EWG (VO) 561/2006 erteilt die Gullivers Bus GmbH. In Kurzform: 1 Fahrer kann max. 9 Std. innerhalb eines Zeitraumes von 14 Std. lenken. Danach muss eine Ruhepause von mind. 10 Std. eingelegt werden.

Der Mieter stellt für den Fahrer die Unterkunft für die Übernachtung und Frühstück. Weitere Leistungen wie Mittag-, und Abendessen sind freiwillige Leistungen vom Mieter. Auf Wunsch können auch Spesenzahlungen vereinbart werden.

GEPÄCK
Der Gepäckraum ist ausreichend für ein Gepäckstück (z. B. Koffer) pro Fahrgast. Zusätzliche Kisten, Skier, Zelte, Surfbretter dürfen nur nach Absprache mit der Gullivers Bus GmbH mitgenommen werden. Wir können auf Wunsch Skikörbe, Gepäck- und Fahrradanhänger mitvermieten. Wir übernehmen keine Haftung für das Gepäck.

RÜCKTRITT DURCH DEN AUFTRAGGEBER
Der Auftraggeber kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Als Entschädigung verlangt die Gullivers Bus GmbH:

bis zum 10.Tag vor Abfahrt kostenfrei
9-7 Tage vor Abfahrt 30%
6-4 Tage vor Abfahrt: 40 %
3 Tage vor Abfahrt: 50 %
2 Tage vor Abfahrt: 80 % 
24 h vor  Abfahrtstag = 100 %.

ungeachtet einer Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch schon erbrachte Vorleistungen (Fährreservierungen, Anmietung von Unterkünften, Fahrradanhängern, etc.)

AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Anmietung bei Vertragsabschluss durch nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können der Auftraggeber als auch Gullivers Bus GmbH kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Gullivers Bus GmbH für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Anmietung noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

HAFTUNG
Die Busse der Gullivers Bus GmbH sind gegen Personen- und Vermögensschäden gesetzlich mit unbegrenzter Versicherungssumme (höchstens € 3.500 000,-- je Person) haftpflichtversichert.

MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Unternehmer zur Kenntnis zu geben. Dieser sorgt für Abhilfe, soweit dies möglich ist. Unterlässt der Auftraggeber es schuldhaft einen Mangel aufzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN, VERJÄHRUNG
Ansprüche des Auftraggebers wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung oder sonstige Ansprüche, sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietzeit gegenüber der Gullivers Bus GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Der Auftraggeber ist für Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Eine Gewähr, für die von der Gullivers Bus GmbH erteilten Informationen wird nicht übernommen.

UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.

ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Gullivers Bus GmbH in Berlin.

ALLGEMEINES
Alle unsere Busse sind Nichtraucherbusse.

Stand  07/20